1. Verbraucherschlichtungsbericht veröffentlicht

Das Bundesamt für Justiz hat am 9. Juli 2018 seinen 1. Verbraucherschlichtungsbericht veröffentlicht.

Zum Hintergrund

Am 1. April 2016 trat das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft. Dessen Hintergrund ist die Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten). Hintergrund dieser Richtlinie war die begrenzte Kompetenz der EU, zivilgerichtliche Verfahren der Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen. Stattdessen setzte man auf die alternative Streitbeilegung als europarechtlich aufgrund der Binnenmarktkompetenz der EU gestaltbares Thema.

Der Verbraucherschlichtungsbericht beruht auf § 35 VSBG. Nach dessen Absatz 1 veröffentlicht die Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung zum 9. Juli 2018 und danach alle vier Jahre einen Bericht über die Tätigkeit der Verbraucherschlichtungsstellen im Bundesgebiet (Verbraucherschlichtungsbericht) und übermittelt diesen der Europäischen Kommission.

Zum Inhalt

Inhaltlich wird zunächst berichtet, dass die Aussagefähigkeit des Berichts beschränkt ist, da belastbare Schlussfolgerungen angesichts der kurzen Zeitspanne seit Inkrafttreten des VSBG sowie des Umstands, dass ein Großteil der Schlichtungsstellen bereits vor Inkrafttreten des VSBG außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren durchgeführt hat, noch nicht möglich erscheinen.

In Deutschland waren zum 31. Dezember 2016 - und damit zum Ende des Jahres des Inkrafttretens des VSBG am 1. April 2016 - 18 Verbraucherschlichtungsstellen anerkannt, eingerichtet oder beauftragt. Ein Jahr später, zum 31. Dezember 2017, existierten 23 Verbraucherschlichtungsstellen. Zwei Jahre nach Inkrafttreten des VSBG gibt es 25 anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen. Zum Volumen wird berichtet, dass im Jahr 2016 bei 18 Verbraucherschlichtungsstellen insgesamt 61.694 Anträge und im Jahr 2017 bei 22 Verbraucherschlichtungsstellen insgesamt 68.538 Anträge eingegangen sind. Mithin wurden pro Schlichtungsstelle im Jahr 2016 durchschnittlich 3.427 Anträge und im Jahr 2017 durchschnittlich 3.115 Anträge auf Durchführung eines Verbraucherstreitbeilegungsverfahrens gestellt. Während der Anstieg der Fallzahlen mit 11 % also moderat ist, sank die durchschnittliche Zahl der Fälle pro Streitbeilegungsstelle von 3.427 auf 2.742.

Die Erwartung des Bundesamts für Justiz ist, dass die Zahl der Verbraucherschlichtungen in der Zukunft ansteigen werde, vor allem weil die Zahl der Verbraucherschlichtungsstellen steigen soll. Ergänzend wird vorgeschlagen, vor allem bei niedrigeren Streitwerten die von den Unternehmen zu tragenden Fallpauschalen flexibler zu gestalten, um die Unternehmen zu bewegen, ihr Beschwerdemanagement zum Teil auf die Verbraucherschlichtung zu verlagern.

Fazit

Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, ebenso die Frage, ob und wie die Richtlinie über die alternative Streitbeilegung eventuell nachgebessert wird.

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