Corona: Direktzuschüsse für kleine Unternehmen und Selbständige

Mit Blog-Beitrag vom 23.03.2020 hatten wir bereits berichtet, dass das Corona-Hilfsprogramm des Bundes neben einem Rettungsfond für mittlere und größere Unternehmen auch Direktzuschüsse für kleine Unternehmen und Selbständige vorsieht.

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat nunmehr beschlossen, diese Direktzuschüsse des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und darüber hinaus den Kreis der angesprochenen Unternehmen mit Landesmitteln sogar noch zu erweitern.

Wirtschaftliche und damit dauerhaft am Markt tätige Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige Freier Berufe mit bis zu 50 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte), die ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben und ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 01.12.2019 am Markt angeboten haben, können demnach ab dem 27.03.2020 an dem elektronischen Antragsverfahren teilnehmen.

Höhe der Förderung

Die Höhe der Direktzuschüsse ist nach der Anzahl der Beschäftigten gestaffelt und wird in den folgenden drei Monaten bei Vorliegen der Voraussetzungen wie folgt gewährt:

  • bis zu 5 Beschäftigte: 9.000,00 Euro (Bundesmittel)
  • bis zu 10 Beschäftigte: 15.000,00 Euro (Bundesmittel)
  • bis zu 50 Beschäftigte: 25.000,00 Euro (Landesmittel)

Es handelt sich dabei um einmalige Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Voraussetzungen der Förderung

Für die Gewährung der Förderung müssen die Unternehmen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • vor der Krise (Stichtag 31.12.2019) bestanden keinerlei wirtschaftliche Schwierigkeiten; und
  • in Folge des Ausbruchs von COVID 19 ist es zu erheblichen Finanzierungsengpässen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten gekommen. Dies wird dann angenommen, wenn
  • sich für den Monat, in dem der Antrag gestellt wird, ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang von mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr ergibt; oder
  • der Betrieb auf behördliche Anordnung wegen der Corona-Krise geschlossen wurde; oder
  • die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (= Finanzierungsengpass). 

Antragsverfahren

Ab dem 27.03.2020 wird auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen sowie auf den Webseiten der fünf Bezirksregierungen (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster) der Link zu dem ausschließlich elektronischen Antragsverfahren zur Verfügung gestellt. Anträge, die per Post oder per E-Mail an das Wirtschaftsministerium oder die Bezirksregierungen übermittelt werden, werden dagegen nicht bearbeitet.

Für die Antragstellung sollten unter anderem die folgenden Informationen/Dokumente bereitgehalten werden:

  • Amtliches Ausweisdokument
  • Handelsregisternummer oder eine andere Registernummer
  • Steuernummer/Steuer-ID
  • Bankverbindung
  • Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit
  • Anzahl der Beschäftigten

Im Rahmen der Antragstellung hat der Antragsteller an Eides statt zu versichern, dass alle Angaben im Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen sowie wahrheitsgetreu gemacht wurden.

KÜMMERLEIN unterstützt bei der Antragstellung

Wir prüfen für Sie, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Gewährung des Direktzuschusses vorliegen, und unterstützen bei der Antragstellung. Auch für Rückfragen zu den Direktzuschüssen oder zu den weiteren Hilfsmaßnahmen von Bund und Ländern stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.