Corona: Rettungsschirm für Unternehmen kommt

Die Bundesregierung hat am Wochenende weitere, umfangreiche Maßnahmen zur Stabilisierung der deutschen Wirtschaft auf den Weg gebracht. Entsprechende Gesetzesentwürfe des Finanz- und Wirtschaftsministeriums sollen am Montag im Kabinett beraten werden. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zum Ende der Woche Bundestag und Bundesrat durchlaufen.

Rettungsschirm-Gesetze

Im Einzelnen handelt es sich dabei um das „Gesetz zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF)“ und das „Gesetz zu Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und Selbständige“. Der „Rettungsschirm für Unternehmen“ wird diverse Elemente enthalten, von Direktzuschüssen und Garantien bis zu Staatsbeteiligungen an Unternehmen. Dazu soll wohl auch das aus Zeiten der Finanzkrise bekannte Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz und dessen Instrumentarium reaktiviert werden.

Rettungsfonds für mittlere und größere Unternehmen

Zum einen ist ein Rettungsfonds für mittlere und größere Unternehmen geplant. Über den „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ (WSF) soll der Staat Schuldtitel und Verbindlichkeiten von Unternehmen übernehmen. Weitere Milliarden sollen für Beteiligungsmaßnahmen an Unternehmen bereitgestellt werden. Der WSF soll voraussichtlich (nur) für Unternehmen gelten, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren vor dem 1. Januar 2020 mindestens zwei von drei Merkmalen erreicht haben:

  • Bilanzsumme von 160 Millionen Euro 
  • 320 Millionen Euro Umsatz
  • 2000 beschäftigte Arbeitnehmer (im Jahresdurchschnitt).

Abweichungen im Gesetzgebungsverfahren sind dabei noch möglich.

Direktzuschüsse für kleine Unternehmen und Selbständige

Kleine Unternehmen und Selbständige sollen dagegen direkte Zuschüsse erhalten. Vorgesehen sind hier 

  • für Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten: eine Einmalzahlung in Höhe von 9.000 Euro und
  • für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten: eine Einmalzahlung in Höhe von 15.000 Euro. 

Das Geld soll wohl schon ab April fließen. Die Gelder müssen nicht zurückgezahlt werden.

Voraussetzungen für diese Zahlungen sollen nach derzeitigem Stand sein:

  • Schwierigkeiten infolge der Corona-Virus-Krise (Schadenseintritt nach dem 11. März 2020) und
  • die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, dass das eigene Unternehmen wegen der Corona-Krise existenzgefährdet oder in Liquiditätsengpässen ist.

Insgesamt soll die vorskizzierte Staatshilfe ein Volumen von 600 Milliarden Euro erreichen.

KÜMMERLEIN berät zu allen Fragen des Rettungsschirms

Wir beobachten engmaschig den weiteren Gang der Gesetzgebung und werden darüber berichten. 
Allen Unternehmen jeder Größe und Branche stehen bei Fragen zu dem Rettungsschirm und Hilfen unter diesem jederzeit gern zur Verfügung. 

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