Geschäftsgeheimnisgesetz: Jetzt zum Seminar anmelden

Am 26. April ist das neue Geschäftsgeheimnisgesetz in Kraft getreten. Mit der Gesetzesänderung verbessern sich zwar die Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten. Umgekehrt steigen allerdings die Anforderungen an die Schutzfähigkeit von Geschäftsgeheimnissen: Denn wer künftig sein wertvolles Unternehmens-Know-how schützen möchte, muss beweisen können, dass er angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen hat.

Wir möchten Sie am

27. Juni 2019 in der Zeit von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr

über die wesentlichen Neuerungen informieren und einen Ausblick darauf geben, wo durch die Gesetzesänderung Handlungsbedarf in Unternehmen entsteht, z. B. bei

  • Vertragsgestaltung: Welche Klauseln müssen jetzt in Verträgen berücksichtigt werden, damit Know-how nicht ungeschützt bleibt (z. B. in Geheimhaltungsvereinbarungen, Zusammenarbeitsverträgen, Transaktionen etc.)?
  • Onboarding neuer Mitarbeiter: Wie vermeide ich, wegen Geheimnisverletzung angreifbar zu werden?
  • Mein Wettbewerber nutzt meine Geschäftsgeheimnisse: Wie kann ich reagieren?

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Im Anschluss wird ein ruhrgebietstypischer Imbiss gereicht.

Hier können Sie sich zum Seminar anmelden.