Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuerplanungsmodelle – Kümmerlein mit Beitrag in der aktuellen Ausgabe der PIStB

Am 21.06.2017 hat die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag über Anzeige- und Austauschpflichten von Informationen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Steuergestaltungen veröffentlicht. Danach sollen Steuersparmodelle, die bestimmte Kriterien erfüllen, an die nationalen Steuerbehörden gemeldet werden.

Aufsatz in der Aktuellen PIStB

Rechtsanwalt Gaßmann hat zu dieser Thematik einen Aufsatz verfasst. Dieser wurde nun in der Zeitschrift Praxis Internationale Steuerberatung (PIStB) veröffentlicht. Der Aufsatz findet sich auf den Seiten 92-96 der Ausgabe 04/2018 der PIStB.

Inhalt des Richtlinienvorschlags

Inhaltlich wird in dem Beitrag zunächst ein Überblick über den Inhalt des Richtlinienvorschlags gegeben. Insbesondere werden die Merkmale eines meldepflichtigen Modells und die jeweiligen Elemente der Meldepflicht dargestellt.

Tipps für die Praxis

Der Aufsatz gibt somit Gelegenheit, sich einen ersten Überblick über die ab 2019 geltenden Meldepflichten des Steuerpflichtigen in Rahmen von grenzüberschreitenden Steuerplanungsmodellen zu verschaffen. Darüber hinaus werden wertvolle Hinweise bezüglich der geplanten Meldefrist und zu erwartenden Sanktionen vermittelt.