Oktoberfest: (K)eine rechtsfreie Zone – Einige Merksätze für ein rechtssicheres Feiern –

Nicht nur in München, sondern fast in allen Städten und Gemeinden Deutschlands gibt es inzwischen Oktoberfeste. Abertausende von Menschen werden in Festzelten feuchtfröhlich feiern, sich aber wahrscheinlich wenig Gedanken darüber machen, in welchem rechtlichen Umfeld sie sich dabei bewegen und daher bietet es sich an, sich vorher noch mit ausgewählter, aktueller Rechtsprechung über Festveranstaltungen und insbesondere Oktoberfeste mit der gebotenen Ernsthaftigkeit zu befassen und sich einige Grundsätze zu merken:

Das Münchner Oktoberfest ist bekannt für sein Bier, feierlustige Massen und das Tanzen, Singen und Schunkeln auf Tischen und Bierbänken. Ähnlich sieht die Situation auf Faschingsveranstaltungen aus.

Bei einer solchen Veranstaltung wurde es jüngst einem Mann zum Verhängnis, dass sein Stuhl unter ihm auseinander brach, wodurch er sich einen zweifachen Sprunggelenkbruch zuzog. Er verklagte daraufhin den Wirt auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Gericht (LG Ingolstadt, 11. Juli 2017) wies jedoch die Klage mit der – äußerst gastronomiefreundlichen und zweifelhaften – Begründung ab, dass Gastwirte ihre Stühle nicht regelmäßigen Belastungsproben zu unterziehen hätten.

Merke: Prüfe stets das Sitzmobiliar vor dem ersten Bier auf Tragfähigkeit!

Das OLG Hamm (AZ.: 9 U 142/14, BeckRS 2015, 19768, 20346) musste 2015 über einen Fall entscheiden, bei dem die Klägerin auf einem Volksfest von einer instabilen Bierbank fiel. Sie verklagte ihren Begleiter, der sie zuvor auf die Bierbank gezogen hatte auf Schmerzensgeld. Das OLG Hamm lehnte einen Schadensersatzanspruch mit der Begründung ab, dass die Klägerin für ihr selbstgefährdendes Verhalten allein verantwortlich sei.

Merke: Wer mitfeiert, tut das auf eigenes Risiko!

Im Fall des Amtsgerichts München (AZ: 155 C 4107/07) stieg die Beklagte – Originalton des Gerichts – „im Rahmen der allgemeinen Fröhlichkeit“ des Münchener Oktoberfestes auf eine Bierbank im Bierzelt „Schottenhammel“. Dabei wurde sie von einem Rempler von der Bank gestoßen und landete auf dem Rücken ihres Tischnachbarn. Dieser stieß sich dabei einen Zahn an seinem Bierkrug aus und verlangte daraufhin Schmerzensgeld von ihr. Das AG München sprach dem Kläger grundsätzlich Schmerzensgeld zu. Wer sich auf einer Bierbank aufhalte, müsse damit rechnen, dass diese instabil sei, man das Gleichgewicht verlieren, herunterfallen und dadurch andere verletzten könne.

Allerdings lastete das Amtsgericht München dem Kläger ein 50%ges Mitverschulden an, denn ihm hätte klar sein müssen, dass in seiner unmittelbaren Nähe auf Bänken stehende und feiernde Personen runterfallen könnten. Darauf hätte er sich einstellen müssen.

Merke: Halte dich von Bierbanktänzern fern, wenn du nichts abbekommen willst!

In der Urteilsbegründung stellte das Amtsgericht München zudem in einem obiter dictum fest, dass das Münchener Oktoberfest „kein rechtsfreier Raum“ sei, auch wenn das den Besuchern nicht immer klar wäre.

Merke: Auch im Festzelt gilt Recht und Ordnung!

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