Vorhaben: Verlängerung der Regelstudienzeit für Jura

Der Bundesrat hat im Frühjahr dieses Jahres ein Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes vorgelegt, durch welches die Studien- und Prüfungszeit für den Studiengang „Rechtswissenschaften mit Abschluss erste Prüfung“ erhöht werden soll. Konkret soll die Regelstudienzeit von acht auf zehn Semestern (fünf Jahre) angepasst werden. Die tatsächliche Studiendauer einschließlich der Prüfungszeit ist nämlich seit dem Jahr 2006 von 9,6 Semestern auf 11,3 (so im Jahr 2016) angestiegen. Vor allem die Einführung der universitären Schwerpunktsbereichsprüfung, sowie die Erweiterung des Studiums um Schlüssel- und Fremdsprachenqualifikationen, hatte Auswirkung auf die Studiendauer. Da die erhöhte Studien- und Prüfungsdauer unmittelbare Auswirkung auf die Dauer der „BAföG-Förderung“ der Studenten (und somit auch auf deren Erfolgschancen hat) ist dieses Gesetzesvorhaben begrüßenswert.

Neue Regelstudienzeit: 10 Semester

Mit dem neuen Gesetzesentwurf wird die Studien- und Prüfungszeit auf fünf Jahre (zehn Semester) erhöht. Derzeit beträgt nach § 5a Abs. 1 Satz 1, erster Halbsatz Deutsches Richtergesetz (DRiG) die Studienzeit noch vier Jahre und gem. § 5d Abs. 2 Satz 1 Deutsches Richtergesetz soll das Studium insgesamt nach viereinhalb Jahren abgeschlossen werden können. Beide Regelungen sind so zu verstehen, dass hierdurch eine Regelstudienzeit im Sinne des § 10 Abs. 2 Satz 1 des Hochschulrahmengesetzes für den Studiengang festgeschrieben wird. Nunmehr sollen beide Regelungen des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) nach einem Gesetzesentwurf des Bundesrates um jeweils ein halbes Jahr verlängert werden. Die Studiendauer soll somit also viereinhalb Jahre (neun Semester), die Gesamtdauer von Studien- und Prüfungszeit fünf Jahre (zehn Semester) betragen. Dies dürfte die Studierenden, die auf eine staatliche finanzielle Unterstützung angewiesen sind, freuen und womöglich zu einem weiteren Anstieg der Anzahl von Jura-Studenten führen.

Ansteigende Zahlen der Jura-Absolventen

Aber auch unabhängig davon steigen die Zahlen der Jura-Absolventen bereits. So waren es 2014 in NRW beispielsweise noch 1.761, im Jahr 2017 hingegen schon 2.007 Absolventen. Bedauerlich ist hierbei lediglich, dass die Frauenquote seit 2014 einen Abwärtstrend verzeichnet. So waren 2014 bundesweit noch 58,5%, im Jahr 2017 hingegen nur noch 56,5% der Jura-Absolventen Frauen. Dennoch bleibt es dabei: mehr als die Hälfte aller bundesweiten Jura-Absolventen sind Frauen. Immerhin ca. 26,8% der Jura-Absolventen schloss 2017 das erste Staatsexamen übrigens mit der Note „vollbefriedigend“ ab. Der überwiegende Anteil erreichte zumindest die Note „befriedigend“ (ca. 47%), wobei die sog. „Notenverbesserer“ Bestandteil dieser Statistik sind (in NRW waren es immerhin knapp 5% Notenverbesserer im Jahr 2017).

Alles in allem ein erfreuliches Ergebnis!

Weitere Artikel zum Thema