Wie kann mir ein Jurist helfen, wenn es brennt? Rechtssicher mit Betriebsunfällen umgehen (Teil 2) – Sachverhaltsermittlung

Vor kurzem habe ich Ihnen vorgeschlagen, bei einem Betriebsunfall mittleren oder größeren Ausmaßes sofort die Rechtsabteilung Ihres Unternehmens hinzuziehen. Am besten, indem Sie das gleich bei der Planung Ihres Krisenstabes für Notfälle berücksichtigen. In diesem und dem nächsten Beitrag möchte ich auf einige Eckpunkte für interne Untersuchungen zu sprechen kommen. Solche Untersuchungen schließen sich an Ereignisse oft an, und es gibt gute Gründe dafür: Man will Ursachenforschung, um eine Wiederholung zu vermeiden und den Aufsichtsbehörden (oder sogar der Staatsanwaltschaft) Entlastungsmaterial präsentieren – oder um Fehler aufzudecken. Dabei geht es im Grunde genommen immer um die gleichen drei Fragen: Was hätte passieren sollen? Was passierte stattdessen? Wie konnte das sein? Ganz einfach ist es dennoch nicht, und das liegt daran, dass Sachverhaltsermittlung einige Tücken beinhaltet. Juristen lernen diese in ihrer Ausbildung kennen (und haben das ganze Berufsleben über damit zu tun), so dass es auch aus diesem Grund sehr empfehlenswert ist, wenn Sie Ihre Rechtsabteilung zu Rate ziehen.

INTERVIEWS

Am häufigsten kommen Untersuchungsteams auf die Idee, Interviews mit Mitarbeitern zu führen. Das können Mitarbeiter sein, die unmittelbar am Unfallgeschehen beteiligt waren, aber auch Personen, von denen man sich Hintergrundinformationen erhofft. Grundsätzlich ist diese Idee gut, aber Zeugen sind unter Juristen als das schlechteste von allen Beweismitteln verschrien. Dies liegt daran, dass die menschlichen Wahrnehmungsorgane und das menschliche Erinnerungsvermögen sich eher weniger gut dafür eignen, Details aufzunehmen und exakte, fehlerfreie Erinnerungen wiederzugeben. Ein plastisches Beispiel finden Sie hier. Aus der psychologischen Forschung wissen wir darüber hinaus, dass Erinnerungsabrufe genau wie die Form der Fragestellung zu Verfälschungen führen können, und zwar ohne dass dies der befragten Person bewusst ist (und wenn es ganz schlecht läuft, auch der fragenden). Deshalb ist der Beweiswert von Zeugenaussagen oft nur begrenzt. Schlimmstenfalls entsteht womöglich sogar der kontraproduktive Eindruck, Unternehmen hätten Mitarbeiter auf Befragungen durch Ermittlungsbehörden vorbereitet. Das darf natürlich auf keinen Fall passieren. Davon abgesehen führen Interviews im Rahmen einer internen Untersuchung bei vielen Mitarbeitern zu der Angst vor persönlichen Konsequenzen, falls Ihnen ein Fehler angelastet wird. Auch das muss man natürlich bei der Würdigung von Zeugenaussagen berücksichtigen (die Aussagemotivation ist ein wichtiger Faktor).

Eine mindestens genauso große Rolle spielt, dass ängstliche Mitarbeiter sich einer Befragung möglicherweise gar nicht erst stellen. In der juristischen Fachliteratur kann man dazu nachlesen, dass es aber eine arbeitsrechtliche Pflicht von Mitarbeitern sei, bei der Aufklärung von Unfällen oder anderen Störungen selbst dann mitzuwirken, wenn persönliche Konsequenzen drohten. Ich finde diese Argumentation mindestens problematisch: Erstens steht sie in einem Widerspruch zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für seine Mitarbeiter. Und noch viel wichtiger führt sie zweitens zu der praktischen Frage, wie man diese arbeitsvertragliche Pflicht durchsetzt, wenn der Mitarbeiter nicht will. Eine Klage vor dem Arbeitsgericht wird meist zu viel Zeit kosten, und wenn der Mitarbeiter vor lauter Angst krank wird und ein ärztliches Attest vorliegt, lässt sich dort sowieso kein Blumentopf gewinnen. Abgesehen davon ist es auch gar nicht wünschenswert, sich anlässlich eines Schadensfalls auch noch mit Mitarbeitern über die Pflicht zur Zeugenaussage zu streiten. Spätestens wenn die Angst vor persönlichen Konsequenzen berechtigt ist und sich der Mitarbeiter womöglich sogar Sorgen über eine Strafverfolgung machen muss, dürfte die juristische Brechstange kein sinnvoller Weg sein. Sie müssen dann vielmehr einen Weg finden, mit den Ängsten des Mitarbeiters vernünftig umzugehen. Wenn Sie in einer schwierigen Situation die Unterstützung Ihres Personals brauchen, geht das nur über eine Vertrauensbasis.

TYPISCHE WEITERE BEWEISMITTEL

Ein besseres Beweismittel sind schriftliche Aufzeichnungen und andere Dokumente. Immerhin lässt sich in der Regel nicht darüber streiten, was in einem Text steht oder auf einer Abbildung zu sehen ist. Auch deshalb tauchen in letzter Zeit immer mehr Angebote auf, in denen die Analyse großer Datenbestände durch Computer als Unterstützung interner Untersuchungen beworben wird. Das kann ein hilfreiches Mittel sein, wenn man die richtigen Fragen stellt (und die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Analysen beachtet). Eins darf dabei allerdings nicht in Vergessenheit geraten: Dokumente sind immer Fragmente des gesamten Sachverhalts. Sie bilden das ab, was jemand für wichtig genug hielt, ausdrücklich gesagt zu werden (weil sich zum Beispiel der Rest „von selbst verstand“) oder was zufällig festgehalten wurde. Bei Lichte betrachtet sind Dokumente oft viel interpretationsbedürftiger, als juristische Laien sich manchmal vorstellen. Es kommt auf den gesamten Kontext an.

Ähnlich ist es mit Sachverständigengutachten. Bei ihnen muss man darauf achten, dass sie regelmäßig nur eine begrenzte Frage klären, meist einen technischen Zusammenhang. Mehr als das kann ein Sachverständiger seriöserweise in der Regel nicht beurteilen (und deshalb wird er sich meist auch nicht aus dem Fenster lehnen). Es gibt aber die häufige Neigung, ein Gutachten sozusagen als Lösung des gesamten Falles zu betrachten, weil es ja von einem Experten stammt. Man muss also aufpassen, dass daraus nicht zu weitgehende Schlussfolgerungen gezogen werden, an welche der Sachverständige womöglich selber nicht gedacht hat.

WÜRDIGUNG

Aus einzelnen Indizien ein belastbares Bild zusammenzusetzen ist der schwierigste Teil. Wem glaubt man, wem glaubt man nicht? Welche Geschehensabläufe sind möglich, welche wahrscheinlich, und warum? Juristen wissen, dass es keine absolute Gewissheit geben kann. Das macht Sachverhaltsarbeit so schwierig – man kann immer falsch liegen. Entscheiden muss man trotzdem, sonst geht es nicht weiter.

Das A und O ist, die Gedankenfindung transparent darzustellen, so dass sie für andere nachvollziehbar ist und sich für Kritik öffnet. Erst dadurch besteht die Chance, am Ende zu einer richtigen Beurteilung zu gelangen. Alle Gründe und Gegengründe müssen Schritt für Schritt behandelt werden, damit, so die unter Juristen geflügelten Worte aus einer immer wieder zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu dem aufregenden Geschehen um die Prinzessin Anastasiaein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit entsteht, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen.

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