Wie zahle ich rechtzeitig? - KFC Uerdingen erhält Lizenz für dritte Liga

Am vergangenen Montag schauten Krefeld und die Fußballgemeinschaft am späten Nachmittag gespannt nach Frankfurt am Main. Dort hatte sich der Zulassungsbeschwerdeausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Montag zusammengefunden und verkünden lassen: Der KFC Uerdingen erhält nun die Lizenz für die 3. Liga und darf aufsteigen.

Warum stand die Lizenzerteilung überhaupt zur Debatte?

Der Regionalligist KFC Uerdingen hatte sich in der abgelaufenen Saison sportlich für die 3. Liga qualifiziert. Für diese Liga hatte der Club auch eine Lizenz beim DFB beantragt. U.a. macht der DFB die Lizenzerteilung von der Zahlung einer sog. Liquiditätsreserve in Höhe von 1,2 Millionen Euro abhängig. Diese Liquiditätsreserve muss bis zu einem bestimmten Datum (Ausschlussfrist) auf das Konto des DFB eingegangen sein. Ein Versäumen dieser Frist führt unweigerlich zur Lizenzversagung. Zwischen Verein und DFB hatte sich ein Streit darüber entzündet, ob die Frist vorliegend eingehalten wurde.

Was war genau passiert?

Die Frist zur Zahlung der Liquiditätsreserve war für den KFC Uerdingen auf den 29.05.2018, 15.30 Uhr bestimmt.

Am Montag, d. 28.05.2018 um 15:57 Uhr veranlasste der KFC Uerdingen per standardisierter Banküberweisung die Zahlung von 1,2 Millionen Euro auf das DFB-Konto. Bereits am frühen Morgen des darauffolgenden Tages - und somit mehrere Stunden vor Ablauf der Frist - ging das Geld bei der Commerzbank, bei der sich das Zielkonto befindet, ein. Die tatsächliche Wertstellung der gezahlten Summe durch die Commerzbank auf das Konto des DFB erfolgte jedoch erst am Mittwoch, d. 30.05.2018. Beim DFB eingegangen war das Geld damit erst nach Ablauf der Frist.

Auch in Krefeld bemerkte man - womöglich auf Hinweis des DFB - am späten Nachmittag des 29.05.2018 die aufkommende Problematik und versuchte zunächst einem möglichen Fristversäumnis durch eine sog. Blitzüberweisung von nochmals 1,2 Millionen Euro zuvor zu kommen. Diese Überweisung ging bei der Commerzbank sowie auf das Konto des DFB am 29.05.2018 erst ca. eine halbe Stunde nach 15.30 Uhr ein.

Wie begründet der DFB die Entscheidung?

Der Zulassungsbeschwerdeausschuss kam zu dem Ergebnis, dass zwar die (zweite) Blitzüberweisung verfristet gewesen, die (erste) Standardüberweisung jedoch fristgemäß erfolgt sei - und dies obwohl sie zeitlich nach der zweiten Überweisung auf das Konto des DFB gutgeschrieben wurde.

Begründet wurde dies damit, dass die erste Überweisung jedenfalls fristgemäß bei der Zielbank eingegangen sei. Die erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte Wertstellung auf das DFB-Konto könne dem KFC Uerdingen hingegen nicht angelastet werden, da diese auf einer (bloß internen) vertraglichen Regelung der Bank und des DFB beruhe. Entscheidend sei daher vorliegend der - rechtzeitige - Geldeingang bei der Bank.

Bewertung der Entscheidung

Die Entscheidung des Zulassungsbeschwerdeausschusses ist zu begrüßen. Letztlich stellte sich aus rechtlicher Sicht vorliegend die Frage der Risikoverteilung, also insbesondere innerhalb welchen Zeitraums der KFC Uerdingen nach normalen Umständen mit einer Wertstellung beim DFB rechnen durfte.

Die DFB-Statuten sehen eine genaue Auflistung diesbezüglich freilich nicht vor. Jedoch hilft ein Vergleich zu den Regelungen des BGB:

Mit der Umsetzung der EU-Zahlungsdienstrichtlinie in deutsches Recht wurden u.a. die Regelungen über die Ausführungsfristen für Überweisungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) neu gefasst. Nach § 675s BGB hat der Zahlungsdienstleister des Zahlers sicherzustellen, dass der Zahlungsbetrag spätestens am Ende des auf den Zugangszeitpunkt des Zahlungsauftrags folgenden Geschäftstags beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Mit anderen Worten: Die Zahlungseingang muss spätestens einen Tag (gilt für Überweisungen in Euro innerhalb des EWR) bei der Zielbank gutgeschrieben sein. Die Frist ist eine Maximalfrist. Eine frühere Ausführung ist, wenn möglich, geschuldet.

Die Wertstellung muss unverzüglich, in jedem Fall aber mit Datum des Tages erfolgen, an dem der Betrag der Bank des Kunden zugegangen ist (§ 675t Abs. 1 BGB).

Vor dem Hintergrund dieser Vorschriften und der damit verbundenen Risikoverteilung durfte der KFC Uerdingen jedenfalls damit rechnen, dass die erste Überweisung spätestens am 29.05.2018 bei der Commerzbank gutgeschrieben und - vorliegend noch viel entscheidender - auch am selben Tag die Gutschrift auf das DFB-Konto erfolgen würde. Da die Liquiditätsreserve bereits am frühen Morgen des 29.05.2018 bei der Zielbank einging, hätte - nach normalen Umständen - eine unverzügliche, sicherlich nicht bis nach 15.30 Uhr dauernde Wertstellung erwartet werden dürfen. Dass hierhingehend eine andere Absprache zwischen Bank und DFB bestand, kann dem Verein nicht angelastet werden. Insofern ist die Entscheidung folgerichtig: Der KFC Uerdingen hatte alles Erwartbare getan, um einen fristgerechten Zahlungseingang zu bewerkstelligen.

Im Übrigen erklärt sich vor diesem Hintergrund auch, warum der DFB die zweite Überweisung paradoxerweise - aber ebenfalls zu recht - als verspätet eingegangen gewertet hat. Obwohl die mittels Blitzüberweisung vorgenommene Zahlung tatsächlich früher als die erste Zahlung auf dem DFB-Konto gutgeschrieben wurde, konnten die Krefelder wegen der erst sehr spät vorgenommenen Blitzüberweisung gerade nicht mehr damit rechnen, dass diese noch rechtzeitig gutgeschrieben werden würde.