Rechtsanwalt & Notar

ALEXANDER O'CONNOLLY, LL.M. (GWU)

Partner

Nach Abschluss seiner Ausbildung in Deutschland hat Alexander O’Connolly, der zweisprachig aufgewachsen ist, in den USA den akademischen Grad Master of Laws (LL.M.) erworben. Er ist in Deutschland sowie im US-Bundesstaat New York als Rechtsanwalt zugelassen. Ende 2016 wurde er zudem zum Notar ernannt.

Seine Kenntnisse und Erfahrungen setzt er insbesondere bei Mandaten mit internationalen Bezügen sowie bei M&A- und anderen komplexen Transaktionen ein. Als Notar ist er überwiegend im Immobilien- und Gesellschaftsrecht tätig. Alexander O’Connolly unterstützt auch Gesellschaften aus dem Ausland umfassend bei ihren deutschen Aktivitäten, z. B. bei der Gründung von Tochtergesellschaften und bei der täglichen unternehmerischen Tätigkeit in Deutschland. Dabei sind für seine Mandanten seine hervorragenden Sprachkenntnisse und seine vertieften Kenntnisse des angloamerikanischen Rechtssystems von großem Wert. 

Im Rahmen seiner Beratungstätigkeit führt Alexander O’Connolly auch Mandantenschulungen zu unterschiedlichen Fragen des Wirtschaftsrechts, oft mit internationalem Bezug, durch. Er spricht Deutsch und Englisch.

Lebenslauf

Das rechtswissenschaftliche Studium schloss Alexander O’Connolly im Jahr 2000 an der Universität Passau ab. Nach dem zweiten Staatsexamen, welches er im Jahr 2002 in München ablegte, studierte er für ein Jahr an der George Washington University in Washington, D.C. und erwarb dort 2003 den Titel Master of Laws (LL.M.). Im Anschluss an seine Tätigkeit in Washington D.C., unter anderem für die Association of Corporate Counsel, legte er im US-Bundesstaat New York das Bar Exam ab. Im Jahr 2004 wechselte Alexander O’Connolly zu Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare. Seit dem Sommersemester 2017 ist Alexander O’Connolly als Lehrbeauftragter an der Universität Bochum tätig und unterrichtet US-amerikanisches Vertragsrecht. Er ist verheiratet und hat drei Kinder.

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