Rechtsanwalt & Notar

DR. STEFAN HEUTZ

Partner

Dr. Stefan Heutz betreut Unternehmen, Anteilseigner und Finanzinvestoren bei nationalen und internationalen Unternehmenstransaktionen, Co-Investments und gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen. Er begleitet schwerpunktmäßig Private Equity-Investoren und Family Offices bei dem Erwerb und der Veräußerung von Portfoliounternehmen sowie in der Folge bei deren gesellschaftsrechtlicher Reorganisation und Refinanzierung. Darüber hinaus berät er Gesellschafter und Organe börsennotierter und privater Gesellschaften in allen Fragen des Kapitalgesellschaftsrechts. Im immobilienwirtschaftlichen Sektor unterstützt er regelmäßig Projektentwickler beim An- und Verkauf von Immobilien und Projektgesellschaften.

Als Notar ist Dr. Stefan Heutz primär bei der Betreuung und Beurkundung von Immobilienprojekten sowie von gesellschaftsrechtlichen Vorgängen tätig.

Lebenslauf

Dr. Stefan Heutz ist seit 2010 bei KÜMMERLEIN in den Bereichen Corporate/M&A sowie Immobilienrecht tätig, seit 2012 als Partner. Zuvor arbeitete er zwischen 2006 und 2010 für eine führende international tätige deutsche Großkanzlei in Düsseldorf und London. 2017 wurde er zum Notar mit Amtssitz in Essen ernannt.

Dr. Stefan Heutz ist Fellow of the Royal Astronomical Society in London. Er ist Autor diverser Fachbeiträge in juristischen und astronomisch-naturwissenschaftlichen Publikationen.

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Korruption im Gesundheitswesen, KU Gesundheitsmanagement 2015, 84. Jhg., Seiten 44 bis 46 (gemeinsam mit C. Langer)

Zuständigkeit zur Festsetzung der Vorstandsvergütung in der Genossenschaft, NZG 2013, Seiten 611-614

Zur Pflicht der Gesellschaft zur Übernahme von Rechtsverteidigungskosten im Zusammenhang mit Compliance-Verstößen ihrer Geschäftsführer, DB 2012, S. 902

Prüfungspflichten eines Sachkapitalerhöhungsprüfers in der AG, ZIP
2011, Seiten 1650-1655 (gemeinsam mit B. Parameswaran)

Das Spannungsverhältnis zwischen den Immaterialgüterrechten und der kartellrechtlichen Kontrolle marktbeherrschender Unternehmen, Frankfurt 2010

Freiwild Internetdesign? – Urheber- und geschmacksmusterrechtlicher Schutz der Gestaltung von Internetseiten, MMR 2005, 567

Legalausnahme und Gruppenfreistellungsverordnung im System der Verordnung Nr. 1/2003, WuW 2004, 1255